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Rekrutierung und Verwaltung von Humanressourcen in Polen

Einstellung und Verwaltung von Humanressourcen in Polen
Einstellung und Verwaltung von Humanressourcen in Polen

Wichtige Punkte

Polen verfügt aufgrund seiner guten Universitäten und der dualen Ausbildung über ein großes Potenzial an Arbeitskräften. Es gibt etwa 16,8 Millionen Erwerbstätige, die Arbeitslosenquote liegt bei 5 %. Die Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften ist hoch, und einige Branchen leiden unter einem Fachkräftemangel. Es gibt auch regionale Unterschiede.

Deshalb nutzen viele polnische Unternehmen Personaldienstleister für die Personalbeschaffung. Die Suche dauert manchmal länger als zwei bis drei Monate, also planen Sie genügend Zeit dafür ein. Geeigneten Kandidaten sollte schnell eine Stelle angeboten werden, sonst besteht die Gefahr, dass sie sich bereits für eine andere Stelle entschieden haben.

Wie sieht das Arbeitsrecht in Polen aus?

Das polnische Arbeitsrecht wird in erster Linie durch das Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) geregelt. Daneben gibt es weitere Gesetze und Verordnungen mit zusätzlichen Bestimmungen, und auch Tarifverträge sowie Betriebsvereinbarungen gelten als Bestandteile des Arbeitsrechts.

Arbeitsverträge sollten schriftlich abgeschlossen werden, andernfalls müssen die Bedingungen spätestens am Tag des Arbeitsantritts schriftlich bestätigt werden.

In Polen gibt es drei verschiedene Arten von Arbeitsverträgen:

  • Arbeitsvertrag auf Probe
  • Befristeter Arbeitsvertrag
  • Unbefristeter Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag auf Probe darf nur für drei Monate befristet sein , danach kann ein reguläres befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Ansonsten endet der Vertrag automatisch nach drei Monaten.

Befristete Arbeitsverträge sind auf maximal 33 Monate befristet und können maximal dreimal verlängert werden. Zu diesem Zweck wird erneut ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Die Kündigungsfristen sind für befristete und unbefristete Arbeitsverträge gleich; in beiden Fällen hängen sie von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als sechs Monaten beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen; nach sechs Monaten oder mehr beträgt sie einen Monat; nach drei Jahren oder mehr beträgt sie drei Monate.

Der gesetzlich garantierte Mindesturlaub beträgt 20 Tage pro Jahr, ein Arbeitnehmer erwirbt pro Monat 1/12 seines Jahresurlaubsanspruchs. Dieser erhöht sich auf 26 Tage, wenn ein Arbeitnehmer mehr als 10 Jahre beschäftigt ist.

In Polen beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag oder durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bei einer Fünf-Tage-Woche. Die Zahl der Überstunden darf 150 Stunden im Kalenderjahr nicht überschreiten. Diese Regelung kann jedoch durch eine betriebliche Regelung oder sogar den Arbeitsvertrag geändert werden.

Gehaltsabrechnung in Polen

Für die Lohnabrechnung benötigt der Arbeitgeber die folgenden Dokumente von den Arbeitnehmern: Angaben zur Rente, Qualifikationen, NIP-Nummer (Steueridentifikationsnummer) und Postanschrift. In Polen gibt es einen Mindestlohn, der derzeit bei 3.010 PLN pro Monat und 19,70 PLN pro Stunde liegt (seit Februar 2022). Er kann aufgrund bestehender Tarifverträge auch höher ausfallen. Es gibt 13 gesetzliche Feiertage in Polen.

Arbeitgeber müssen 19 Prozent Körperschaftssteuer und 23 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. Für Arbeitnehmer hängt die Höhe der zu zahlenden Steuer vom Einkommen ab: Für ein Einkommen bis zu 120.000 PLN sind 12 % zu zahlen; darüber hinaus wird der übersteigende Betrag mit 10.800 PLN plus dem Steuersatz von 32 % besteuert. Der jährliche Steuerfreibetrag beträgt 30.000 PLN.

Die Sozialausgaben werden sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer getragen. Vom Gehalt des Arbeitnehmers werden etwas mehr als 9 % für die Altersversorgung abgezogen, sowie weitere Beträge für die Krankenversicherung, die Absicherung im Krankheitsfall und den Invaliditätsfonds. Der Arbeitgeber steuert die gleichen Prozentsätze zur Altersvorsorge und zur Invaliditätskasse bei und zahlt außerdem für die Unfallversicherung und den Insolvenz- und Abfertigungsfonds.

Was muss bei der Gehaltsabrechnung noch berücksichtigt werden?

Im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung in Höhe von 80 %. Die Lohnfortzahlung wird für die letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Zu diesem Zweck müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Die ersten 33 Tage zahlt der Arbeitgeber - 14 Tage bei Arbeitnehmern über 50 Jahren - und danach die Sozialversicherungskasse. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die Sozialversicherungskasse besteht längstens bis zum Ende des 6. Krankheitsmonats.

Eltern haben im Zusammenhang mit der Geburt Anspruch auf verschiedene Leistungen: Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub, Elterngeld und Elternurlaub, Vaterschaftsgeld und Vaterschaftsurlaub.

Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsurlaub stehen der Mutter zu, sie kann jedoch einen Teil davon auf den Vater übertragen, sofern sie den größten Teil davon selbst in Anspruch nimmt. Arbeitnehmerinnen können bis zu 20 Wochen Mutterschaftsurlaub nehmen (bei Mehrlingen verlängert sich dieser Zeitraum je nach Anzahl der geborenen Kinder), der jedoch frühestens sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnen darf. Das Mutterschaftsgeld beträgt 100 Prozent des Gehalts der Arbeitnehmerin.

Der Bezug von Elterngeld und Elternurlaub kann nach Ende des Mutterschaftsurlaubs beginnen. Er wird beiden Elternteilen in maximal vier Teilen gewährt. Der Urlaub kann gleichzeitig oder abwechselnd genommen werden, und es ist auch möglich, während des Urlaubs maximal halbtags zu arbeiten. Im Falle einer Einzelgeburt beträgt er 32 Wochen. Das Elterngeld beträgt in den ersten 6 Wochen 100 % des Lohns, in der restlichen Zeit 60 %.

Das Vaterschaftsgeld und der Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen stehen dem Vater des Kindes zu und sind unabhängig vom Mutterschaftsurlaub. Während dieser Zeit erhält der Vater das volle Gehalt aus dem polnischen Sozialversicherungssystem.

Wenn Sie Fragen zum Thema Personalwesen und Gehaltsabrechnung in Polen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

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