Einblicke vor Ort

Personalbeschaffung und -verwaltung in Mexiko

Personalwesen in Mexiko
Personalwesen in Mexiko

Wichtige Punkte

Globale Personalabteilung

Die Arbeitskultur in Mexiko ist persönlicher als in Deutschland. Daher sollte Zeit für persönliche Gespräche eingeplant werden; im Allgemeinen sind Vertrauen und Beziehungen wichtiger als Fachkenntnisse.

Qualifizierte Arbeitskräfte sind vorhanden, aber es ist wichtig, eine Anwerbungsstrategie zu entwickeln, um die Talente anzuziehen. Diese kann verschiedene Kanäle umfassen, die auch von Region zu Region unterschiedlich sein können. Einer der gängigsten Kanäle sind die sozialen Medien, über die sich viele Mexikaner über Stellen informieren. Andere Möglichkeiten sind Online-Stellenbörsen oder auch traditionelle Medien.

Wie sehen die Arbeitsgesetze in Mexiko aus?

Die rechtlichen Grundlagen sind im Bundesarbeitsgesetz (Ley Federal de Trabajo) und im Sozialgesetz (Ley del Seguro Social) geregelt und umfassen Vorschriften über Arbeitnehmerüberlassung, Probezeit, Gleichstellung und Antidiskriminierung. Die Arbeitsvorschriften sind streng und begünstigen Arbeitnehmer und Gewerkschaften.

In Mexiko ist ein Arbeitsvertrag in spanischer Sprache vorgeschrieben, in dem Sozialleistungen, Vergütung sowie Kündigungsbedingungen festgelegt sind. Arbeitsverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, es gibt jedoch auch projektbezogene oder saisonale Verträge. Eine Probezeit ist nur bei unbefristeten Verträgen oder Verträgen mit einer Laufzeit von mindestens 180 Tagen zulässig, wobei die Dauer von der jeweiligen Position abhängt.

Die Vergütung kann auf der Grundlage des Zeitaufwands, von Leistungseinheiten oder anderen Kriterien vereinbart werden und wird am 15. des Monats sowie am Monatsende ausgezahlt; bei körperlicher Arbeit erfolgt die Auszahlung auch wöchentlich.

Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der tägliche Mindestlohn in Mexiko 172,87 mexikanische Pesos, was etwa acht Euro entspricht. Die Arbeitswoche umfasst sechs Tage mit achtstündigen Schichten am Tag; Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen freien Tag pro Woche.

Darüber hinaus unterliegt jeder Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht und muss beim Mexikanischen Institut für Sozialversicherung (Instituto Mexicano del Seguro Social – IMSS, Beitrag ca. 1,5–3 % des Bruttogehalts) sowie beim Nationalen Institut für Wohnungsbau (Instituto Nacional del Fondo de la Vivienda – INFONAVIT, Beitrag 5 % des Bruttogehalts) angemeldet sein.

Im ersten Jahr besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch, im zweiten vollen Jahr beträgt dieser sechs Urlaubstage. Danach richtet sich der Urlaubsanspruch nach der Betriebszugehörigkeit. Es gibt keine gesetzliche Kündigungsfrist, üblicherweise beträgt sie zwei Wochen. Eine Kündigung kann aus verhaltensbedingten, persönlichen oder betrieblichen Gründen erfolgen; in manchen Fällen sind die Hürden aufgrund der Arbeitnehmerfreundlichkeit und der Verlagerung der Beweislast auf den Arbeitgeber hoch.

Ein weiteres Instrument zur Gewährleistung der Rechtssicherheit im Unternehmen sind Betriebsrichtlinien, die häufig bei Unternehmen mit etwa 50 Mitarbeitern eingeführt werden. Darin werden Themen wie Arbeitszeiten, Prämien oder ein Verhaltenskodex geregelt. Diese Richtlinien werden von der zuständigen arbeitsrechtlichen Behörde geprüft und hinterlegt.

Was ist bei ausländischen Arbeitnehmern in Mexiko zu beachten?

Wenn ein Unternehmen ausländische Arbeitskräfte beschäftigen möchte, muss es eine Genehmigung der Migrationsbehörde einholen. Zudem darf der Anteil ausländischer Beschäftigter 10 % nicht überschreiten und muss begründet werden.

Das Einwanderungsgesetz sieht für ausländische Staatsangehörige in Mexiko folgende Arten von Aufenthaltsstatus vor: Personen mit befristeter Aufenthaltsabsicht, Personen mit unbefristeter Aufenthaltsabsicht und Einwanderer.

Lohn- und Gehaltsabrechnung in Mexiko

Um die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Mexiko korrekt und vorschriftsmäßig durchzuführen, sind Kenntnisse der lokalen Vorschriften in den Bereichen Steuern, Berichterstattung, Beschäftigung und Vergütung erforderlich. Bei verspäteter Steuerzahlung kann eine Strafe in Höhe von bis zu 50 % des geschuldeten Betrags verhängt werden. Weitere Informationen zu Arbeitsrecht und Arbeitsverträgen finden Sie hier.

In Mexiko leisten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Beiträge zur Sozialversicherung. Zu den abgedeckten Leistungen gehören Renten, Sterbegeld, bezahlter Mutterschaftsurlaub, Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie bei nicht arbeitsbedingten Erkrankungen. Die Beiträge unterliegen nicht der Einkommensteuer.

Der Arbeitgeber leistet Beiträge zur Sozialversicherung, zur Wohnungsbaukasse und zur Pensionskasse. Diese Beiträge werden vom Lohn der Arbeitnehmer abgezogen und belaufen sich auf etwa 25 % des Lohns. Die Arbeitnehmer zahlen Sozialversicherungs- und Pensionsbeiträge in Höhe von etwa 5 % (mit einer Obergrenze).

Zudem ist es üblich, aber nicht verpflichtend, eine Zusatzrente abzuschließen. Dabei zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einen höheren Beitrag als gesetzlich vorgeschrieben, um das Rentenkapital aufzustocken.

Es gibt mindestens sieben bezahlte Feiertage pro Jahr sowie sechs weitere inoffizielle oder lokale Feiertage, die allgemein begangen werden. Diese sind:

  • Neujahr (1. Januar)
  • Tag der Verfassung (5. Februar)
  • Geburtstag von Benito Juárez (mexikanischer Präsident) (ein Montag Mitte März)
  • Gründonnerstag (März)
  • Karfreitag (März)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Jahrestag der Schlacht von Puebla (5. Mai)
  • Unabhängigkeitstag (16. September)
  • Jahrestag der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus (12. Oktober)
  • Allerseelen (2. November)
  • Revolutionsfeiertag (ein Montag Mitte November)
  • Tag der Jungfrau von Guadalupe (12. Dezember)
  • Weihnachten (25. Dezember)

Wenn Sie Fragen zur Personalbeschaffung und -verwaltung in Mexiko haben oder Unterstützung dabei benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

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