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Gründung einer Tochtergesellschaft in Großbritannien

Gründung einer Tochtergesellschaft in Großbritannien
Gründung einer Tochtergesellschaft in Großbritannien

Wichtige Punkte

Gründung und Führung von Tochtergesellschaften

Gründung einer Gesellschaft

Die Gründung einer Tochtergesellschaft im Vereinigten Königreich ist relativ unkompliziert und kann innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Die vier wichtigsten Rechtsformen sind:

  • Einzelunternehmer
  • Partnerschaft
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die häufigste Rechtsform für kleine bis mittelständische Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft in Großbritannien gründen möchten, ist die Limited Company (Ltd).

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert der Vorgang?

Die Gründung einer Gesellschaft ist im Vereinigten Königreich innerhalb von 24 Stunden möglich. Dazu benötigen Sie fünf wesentliche Elemente:

  1. Firmenname und E-Mail-Adresse
  2. Sitz der Gesellschaft
  3. Ernennung des/der Direktors/Direktorin - muss mindestens einen Direktor haben, der jedoch nicht im Vereinigten Königreich ansässig sein muss
  4. Ernennung der Anteilseigner - es muss mindestens einen Anteilseigner geben, und das kann die Muttergesellschaft sein
  5. Grundkapital – das erforderliche Mindestgrundkapital beträgt 1 £  

Ein Teil des Gründungsprozesses umfasst die Erstellung der Satzung und des Gründungsvertrags; dabei handelt es sich um rechtliche Dokumente, in denen die Struktur des Unternehmens und die Regeln für dessen Führung festgelegt sind.

Es beinhaltet auch die Identifizierung der PSCs (Person of Significant Control) der Tochtergesellschaft. Companies House verlangt nun von allen Unternehmen, dass sie in der Lage sind, soweit möglich und relevant, eine Person von signifikanter Kontrolle zu identifizieren. Eine Person mit signifikanter Kontrolle ist definiert als:

  • jeder, der (direkt oder indirekt) mehr als 25 % der Anteile besitzt oder kontrolliert, oder
  • Jeder, der mehr als 25 % der Stimmrechte hält

Falls eine ausländische Gesellschaft die britische Tochtergesellschaft mit 100 % der Anteile kontrolliert, müssen wir die wirtschaftlich Berechtigten der Anteilseignergesellschaft ermitteln.

Wenn beispielsweise die britische Tochtergesellschaft (Unternehmen A) zu 100 % im Besitz der ausländischen Muttergesellschaft ( Unternehmen B) ist, müssen wir ermitteln, wer mehr als 25 % der Anteile an Unternehmen B hält, und diese Angaben beim Companies House eintragen lassen.

Sobald die Gesellschaft gegründet wurde, können Sie die folgenden Schritte durchführen, um die Gründung abzuschließen:

1. Körperschaftssteuer-Registrierung: Sobald Ihr Unternehmen bei Companies House registriert ist, müssen Sie sich bei der HM Revenue and Customs (HMRC) für die Körperschaftssteuer registrieren lassen und eine UTR-Nummer (Unique Tax Reference) erhalten.

  • Umsatzsteuer- und EORI-Registrierung (falls zutreffend): Wenn Ihr Unternehmen in einem rollierenden Zeitraum von 12 Monaten einen Umsatz von über 90.000 £ erwartet, müssen Sie sich für die Umsatzsteuer registrieren lassen. Die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer kann zwischen einigen Wochen und zwei Monaten dauern.

Eine EORI-Nummer (Economic Operator Registration and Identification Number) wird in der EU für Zollzwecke verwendet und ist obligatorisch, wenn Sie grenzüberschreitenden Handel betreiben.

  • Ein lokales Bankkonto eröffnen: Dies ist mit Abstand der zeitaufwändigste Teil des Gründungsprozesses und kann in Großbritannien eine große Herausforderung darstellen; die Abwicklung dauert etwa drei bis sechs Monate.  

Laufende Verpflichtungen für ein britisches Unternehmen

Für im Vereinigten Königreich eingetragene Unternehmen gelten verschiedene laufende Verpflichtungen:

  • Einreichung des Jahresabschlusses bei Companies House
  • Einreichung und Zahlung der Körperschaftsteuer
  • Reichen Sie eine Bestätigungserklärung beim Companies House ein -> damit werden dem Companies House verschiedene Angaben zum Unternehmen bestätigt, darunter die Geschäftsführer, die Gesellschafter, etwaige Änderungen des Stammkapitals sowie der SIC-Code (Standard Industrial Classification), der die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beschreibt

Weitere Überlegungen

Ein Gesellschaftssekretär -> Es besteht zwar keine Verpflichtung, eine bestimmte Person für diese Funktion zu benennen, doch müssen die verschiedenen Aufgaben des Gesellschaftssekretärs erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem die Einreichung der jährlichen Bestätigungserklärung beim Companies House, die Führung der gesetzlich vorgeschriebenen Register des Unternehmens sowie die Gewährleistung der Einhaltung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften.

Geprüfter Jahresabschluss - > Ihre britische Tochtergesellschaft muss möglicherweise geprüft werden, wenn Sie auf Konzernebene zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

  • Über 50 Mitarbeiter
  • 10,2 Millionen Pfund Umsatz
  • Gesamtvermögen in Höhe von 5,1 Millionen Pfund

Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne beträgt im Vereinigten Königreich derzeit 25 % bzw. 19 %, wenn Ihr Unternehmen einen Gewinn von höchstens 50.000 £ erzielt hat. 

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