Lokale Einblicke

Gründung eines Tochterunternehmens in Indien

Bild - Eröffnung und Leitung einer Tochtergesellschaft in Indien
Bild - Eröffnung und Leitung einer Tochtergesellschaft in Indien

Wichtige Punkte

Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften

Indien ist ein attraktiver Markt für internationale Investitionen. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, auf dem indischen Markt zu investieren und ein Unternehmen zu gründen, wobei es sehr wichtig ist, alle möglichen Optionen zu prüfen, sie zu bewerten und die richtigen Entscheidungen in Bezug auf Ihre Branche und Ihr Marktpotenzial zu treffen.

Viele ausländische Unternehmen, die bereits mit lokalen Vertriebshändlern zusammenarbeiten, bereiten sich darauf vor, eine eigene Präsenz im Land aufzubauen und müssen ihr Vorgehen sorgfältig planen. Für einige Unternehmen könnte ein Joint Venture, eine Fusion oder eine Übernahme der richtige Weg sein, aber für immer mehr Unternehmen ist die Gründung einer eigenen Einheit in Indien der beste Weg. Dieser Prozess wurde durch vereinfachte ausländische Direktinvestitionen in vielen Wirtschaftssektoren erleichtert.

Rechtsformulare für ausländische Unternehmen

Die folgenden rechtlichen Formen des Markteintritts sind für ausländische Unternehmen in Indien möglich:

Eintragung einer Tochtergesellschaft (Pvt. Ltd., WOS)

Die Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft in Indien ist ein beliebter Weg für ausländische Unternehmen, ihre Geschäftstätigkeit in Indien aufzunehmen. Für die meisten Branchen werden schnelle Genehmigungen für den indischen Markt erteilt (über die so genannte Automatic Route) - einige wenige benötigen jedoch noch die Genehmigung des Foreign Investment and Promotion Board (FIPB) (über die so genannte Approval Route). Ein neu gegründetes Unternehmen (Tochtergesellschaft) kann in Indien jede legale Geschäftstätigkeit ausüben, einschließlich Handel, Dienstleistungen, Beratung und Produktion. Für Einkommenssteuerzwecke werden Tochtergesellschaften wie einheimische Unternehmen behandelt.

 Wenn Sie sich entschließen, ein Unternehmen in Indien zu gründen, benötigen Sie die folgenden Dokumente für die Registrierung Ihres Unternehmens:

  • Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
  • Satzung der Muttergesellschaft
  • Nachweis der Markeneintragung des Firmennamens und/oder des Logos (falls vorhanden)

Alle Dokumente müssen in englischer Sprache verfasst oder von einer englischen Übersetzung begleitet und notariell beglaubigt sein. Nach indischem Recht müssen alle notariell beglaubigten Dokumente auch von den Bundesbehörden im Heimatland und vom indischen Konsulat beglaubigt werden.

Gründung einer Zweigstelle

Ausländische Unternehmen können mit Genehmigung der indischen Zentralbank (Reserve Bank of India, RBI) und durch Eintragung in das Handelsregister (Registrar of Companies, ROC) auch eine Niederlassung in Indien eröffnen . Diese kann alle für ein Verbindungsbüro zulässigen Aufgaben wahrnehmen und darüber hinaus Beratung oder technische Unterstützung für ihre Produkte oder Dienstleistungen in Indien anbieten. Waren können importiert und exportiert werden, und die Zweigstelle fungiert als Einkaufs- oder Verkaufsvertreter in Indien. Zweigstellen dürfen sich jedoch weder direkt noch indirekt an der Herstellung oder Verarbeitung von Waren in Indien beteiligen. Eine Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens kann zwar Immobilien in Indien erwerben, darf diese aber nicht an Dritte vermieten. Die indische Steuerbehörde behandelt eine Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens wie das ausländische Unternehmen selbst und erhebt auf ihr Einkommen höhere Steuern als bei einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft.

Einrichtung eines Projektbüros

Die indische Zentralbank erteilt ausländischen Unternehmen die Erlaubnis, ein Projektbüro in Indien zu eröffnen, sofern ein gültiger Vertrag über die Projektdurchführung mit einem indischen Unternehmen/einer indischen Organisation vorliegt und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Projekt wird direkt durch Transfers aus dem Ausland finanziert
  • Das Projekt wird von einer bilateral/multilateral finanzierten Agentur gefördert
  • Das Projekt wurde von einer zuständigen Behörde genehmigt.
  • Das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hat, hat von einem öffentlichen Finanzinstitut oder einer öffentlichen Bank ein langfristiges Darlehen für das Projekt erhalten.

Wenn keine der oben genannten Bedingungen erfüllt ist, ist eine ausdrückliche, fallspezifische Genehmigung der RBI erforderlich. Die Rechtsform des Projektbüros wird ebenfalls wie ein ausländisches Unternehmen behandelt, und die auferlegte Steuer ist höher als die einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft. Das Projektbüro muss beim ROC registriert werden. Nach Abschluss des Projekts muss es geschlossen werden.

Einrichtung eines Verbindungsbüros (LO)

Ein Verbindungsbüro kann in Indien mit Genehmigung der RBI eröffnet werden und muss beim ROC registriert werden. Die Erstgenehmigung wird für drei Jahre erteilt und muss anschließend verlängert werden. Dieser Rechtsform ist es untersagt, in Indien kommerzielle, einkommensschaffende Aktivitäten zu betreiben oder Geschäfte zu initiieren. Das Verbindungsbüro wird häufig für Repräsentationszwecke, Marktforschung, Networking sowie zur Vertretung der Muttergesellschaft bei Ein- und Ausfuhren genutzt.

Partnerschaft mit beschränkter Haftung (LLP)

Die LLP ist ein neueres Konzept in Indien. Ausländische Investitionen in Form einer LLP sind nicht im Rahmen des vereinfachten Verfahrens der "Automatic Route" durch die RBI erlaubt, stattdessen ist die Genehmigung einer LLP unter Einbeziehung des Foreign Investment and Promotion Board (FIPB) erforderlich (über die sogenannte Approval Route). Außerdem muss die LLP beim ROC registriert werden. Die Gründung einer LLP erfordert mindestens einen ansässigen Partner in Indien. Das LLP-Modell erlaubt keine externen kommerziellen Kredite (ECB) und ist daher nicht für Unternehmen geeignet, die ausländische Kredite mit Garantien der Muttergesellschaft benötigen.

Berichtspflichten für ausländische Unternehmen

Die Meldepflichten für ausländische Unternehmen hängen ebenso wie die für indische Unternehmen von verschiedenen Faktoren ab, z. B:

  • Die Art Ihres Unternehmens (z. B. Produktion, Handel, Dienstleistung)
  • Ob Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft haben.
  • In welchen Staaten Sie tätig sind (Maharashtra, Gujarat usw. haben unterschiedliche Anforderungen)
  • Art des Geschäftsbereichs (z. B. Pharmazeutika, Textilien, Banken und NBFC usw.)

Die Meldepflichten hängen von den spezifischen Gesetzen ab, die für Ihr Unternehmen gelten, obwohl einige Gesetze unabhängig von der Unternehmensform und dem Sektor allgemein anwendbar sind:

  • Gesetzgebung für Unternehmen
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht (basierend auf der Anzahl der Beschäftigten)
  • Eigentumsrecht

Weitere Berichtspflichten bestehen in zweierlei Hinsicht. Zum einen gibt es die "periodische" Berichterstattung und zum anderen die ereignisbezogene Berichterstattung. Die periodische Berichterstattung erfolgt regelmäßig (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) und ist kontinuierlich. Bei der ereignisbezogenen Berichterstattung handelt es sich hingegen um eine einmalige Berichterstattung, die nach dem Eintreten des jeweiligen Ereignisses vorgenommen wird.

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