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EU und China schließen umfassendes Investitionsabkommen

Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China
Umfassendes Investitionsabkommen zwischen der EU und China

Wichtige Punkte

Reibungslos neue Märkte erschließen

3. Februar 2021

Nach 35 Verhandlungsrunden wurde zwischen China und den EU-Ländern ein „umfassendes Grundsatzabkommen über Investitionen“ (CAI) geschlossen. Es wird die 25 bilateralen Investitionsabkommen ersetzen, die China einzeln mit den EU-Ländern unterzeichnet hatte.

Seit 20 Jahren sind die kumulierten ausländischen Direktinvestitionen (ADI) aus der EU nach China höher als die chinesischen Investitionen in Europa: 140 Mrd. EUR von Europa nach China gegenüber 120 Mrd. EUR von China in die EU (Daten der Europäischen Kommission).

Etwa die Hälfte der ausländischen Direktinvestitionen der EU in China entfallen auf das verarbeitende Gewerbe, wobei die deutsche Automobilindustrie der Hauptinvestor ist. Chinesische Direktinvestitionen in Europa sind in erster Linie auf strategische Bereiche wie Infrastruktur und Spitzentechnologie ausgerichtet.

Welche Chancen bieten sich für die EU?

  • eine weitere Liberalisierung der Investitionen und des Marktzugangs für Unternehmen in China,
  • Abschaffung quantitativer Beschränkungen, Beteiligungsgrenzen oder Anforderungen an Joint Ventures (beispielsweise in der Automobilbranche oder bei privaten Krankenhäusern) in einer Reihe von Sektoren (biologische Ressourcen, Telekommunikation, Computerdienstleistungen usw.).

Das Abkommen verpflichtet staatliche chinesische Unternehmen dazu, mehr Geschäftsinformationen offenzulegen und für mehr Transparenz bei Subventionen im Dienstleistungssektor zu sorgen.

Das CAI verbietet die Auflage, Technologie an einen Joint-Venture-Partner zu übertragen.

Welche Vorteile bieten sich China?

  • Da die EU bereits für ausländische Direktinvestitionen offen ist, besteht der Spielraum des CAI für chinesische Direktinvestitionen darin, den Zugang zu Sektoren des verarbeitenden Gewerbes oder zu bestimmten Energiesektoren zu verbessern.
  • Ziel ist es zudem, das Regime in der internationalen Öffentlichkeit zu legitimieren und weiterhin EU-Investitionen in China zu fördern, auch wenn sensible EU-Wirtschaftszweige wie Landwirtschaft, Fischerei, audiovisuelle Medien und öffentliche Dienstleistungen vor chinesischen Investitionen geschützt bleiben.

Gibt es noch weitere offene Fragen zu dieser Vereinbarung?

  • Die Behandlung ausländischer Direktinvestitionen zwischen der EU und China ist nach wie vor unausgewogen; die EU steht ausländischen Direktinvestitionen im Vergleich zu China weiterhin offener gegenüber.
  • Zudem hat China das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation noch immer nicht ratifiziert; in dem Abkommen ist keine Frist für die Ratifizierung vorgesehen.
  • Die Vereinbarung muss noch unterzeichnet werden und wird voraussichtlich nicht vor 2022 in Kraft treten. Wir müssen weitere Ankündigungen abwarten, um die tatsächlichen Auswirkungen dieser Rahmenvereinbarung beurteilen zu können.  

Weitere Informationen zu den wesentlichen Punkten der Vereinbarung

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