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Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien

Gründung eines Tochterunternehmens in Spanien
Gründung eines Tochterunternehmens in Spanien

Wichtige Punkte

Reibungsloser Eintritt in neue Märkte

Welche Arten von Unternehmen und Unternehmensstrukturen gibt es in Spanien?

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien bietet zahlreiche Vorteile, vor allem durch den wettbewerbsfähigen Körperschaftssteuersatz des Landes. Mit 25 % entspricht der spanische Körperschaftssteuersatz dem Durchschnitt der Eurozone und ist deutlich niedriger als der in Frankreich, Deutschland und Italien. Darüber hinaus bietet Spanien verschiedene Steueranreize und -befreiungen, die den effektiven Steuersatz deutlich auf etwa 20 % senken können. Für die Gründung eines Tochterunternehmens in Spanien stehen ausländischen Unternehmen und Privatpersonen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, wobei die gängigsten Unternehmensstrukturen die Aktiengesellschaft (S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) sind.

1. Aktiengesellschaft (S.A.) - Sociedad Anónima

Kapitalgesellschaften oder Sociedad Anónima (S.A.) werden häufig wegen ihrer Vertrauenswürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern gewählt. Um eine S.A. in Spanien zu gründen, müssen Sie über ein Mindestkapital von 60.000 € verfügen. Dieses Kapital kann entweder in bar oder in Form von Vermögenswerten wie Immobilien oder anderen Wertgegenständen bereitgestellt werden.

Eine S.A. bietet Flexibilität bei der Übertragung von Anteilen, was es den Aktionären erleichtert, ihre Anteile zu verkaufen oder zu übertragen. Diese Eigenschaft ist besonders für größere Unternehmen oder solche, die einen Börsengang planen, von Vorteil, da sie einen einfachen Ein- und Ausstieg von Investoren ermöglicht.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) - Sociedad de Responsabilidad Limitada

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch bekannt als Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.), ist eine beliebte Alternative für kleinere Unternehmen oder diejenigen, die mehr Kontrolle über die Eigentumsverhältnisse wünschen.

Um eine GmbH zu gründen, müssen Sie ein juristisches Verfahren durchlaufen, das die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde und die Ausarbeitung der Satzung der Gesellschaft umfasst. Diese Dokumente müssen wichtige Angaben enthalten, wie zum Beispiel:

  • Die Identität der Gründer
  • Der Firmenname
  • Der Zweck des Unternehmens

Das Stammkapital einer S.L. muss mindestens 3.000 € betragen, voll eingezahlt und in Anteile aufgeteilt sein.

Einer der Hauptvorteile einer S.L. ist ihre Flexibilität. Das erforderliche Mindestkapital ist niedriger als bei einer S.A., was die Gründung einfacher und kostengünstiger macht. Darüber hinaus kann die Struktur des Unternehmens geändert werden, ohne dass die Satzung angepasst werden muss, was den Eigentümern mehr Kontrolle und Anpassungsfähigkeit gibt.

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert das Verfahren?

Die Gründung eines Tochterunternehmens in Spanien kann angesichts der detaillierten rechtlichen und regulatorischen Anforderungen des Landes ein komplexer Prozess sein.

Die folgenden wichtigen Schritte können Ihnen helfen, den Prozess besser zu verstehen. Jeder Schritt ist notwendig, um die Einhaltung der spanischen Gesetze und den reibungslosen Betrieb Ihrer neuen Geschäftseinheit zu gewährleisten.

1 - Reservieren Sie den Firmennamen: Der erste Schritt zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien ist die Sicherung eines eindeutigen Firmennamens beim zentralen Handelsregister (Registro Mercantil). Unser Team übernimmt den Antrag für Sie und schlägt Ihnen bis zu 3 alternative Namen vor, um die Chancen auf eine Genehmigung zu erhöhen. Der reservierte Name ist 6 Monate lang gültig, mit einem 3-monatigen Zeitfenster für die Ausführung der Urkunde. ALTIOS kümmert sich auch um die Erneuerung der Namensreservierung, wenn diese ausläuft, und sorgt so dafür, dass sich Ihr Gründungsprozess nicht verzögert.

2 - Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen:

  • Gesellschaftsregister der Muttergesellschaft: Dieses Dokument muss vom Berufungsgericht apostilliert werden
  • Registrierung der Holdinggesellschaft (falls zutreffend): Dieses Dokument muss ebenfalls apostilliert werden.
  • Satzung der Muttergesellschaft: das Gründungsdokument oder die Satzung, die die operative Struktur der Muttergesellschaft umreißt
  • Beglaubigtes Ausweisdokument des Verwalters: eine beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments für den designierten Verwalter der Tochtergesellschaft
  • NIE des Verwalters: die spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE) des Verwalters der Tochtergesellschaft

3 - Eröffnung eines Firmenkontos: Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen des neuen Unternehmens für Kapitaleinlagen. Wir helfen bei diesem Prozess und stellen sicher, dass die erforderlichen Kapitaleinzahlungen eingezahlt und von der Bank bescheinigt werden, damit alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

4 - Dokumente ins Spanische übersetzen: Alle notwendigen Dokumente für die Unternehmensregistrierung müssen von einem beglaubigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden, um den spanischen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

5 - Beschaffung von Steueridentifikationsnummern (NIF): Wenden Sie sich an die spanische Steuerbehörde (Hacienda), um die Steueridentifikationsnummern sowohl für die Muttergesellschaft als auch gegebenenfalls für die Holdinggesellschaft zu erhalten.

6 - Entwurf des Gesellschaftsvertrags: Bereiten Sie die Satzung der Tochtergesellschaft in spanischer Sprache vor. In diesem Dokument müssen die Struktur des Unternehmens, sein Zweck und die Betriebsregeln in Übereinstimmung mit den spanischen Vorschriften festgelegt werden.

7 - Notarielle Beglaubigung: Bringen Sie alle zusammengestellten Dokumente, einschließlich der Kapitaleinzahlungsbescheinigung der Bank und der spanischen Satzung, zu einem spanischen Notar.

8 - Bewertung und Registrierung im Handelsregister

9 - Beantragen Sie ein digitales Zertifikat: Unverzichtbar für die elektronische Verwaltung der meisten Verwaltungs- und Regelungsaufgaben, die einen reibungsloseren Ablauf und die Einhaltung von Vorschriften ermöglichen.

10 - Beantragung einer innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

11 - Anmeldung zur Sozialversicherung

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