Einblicke vor Ort

Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien

Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien
Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien

Wichtige Punkte

Reibungslos neue Märkte erschließen

Welche Unternehmensformen und Rechtsformen gibt es in Spanien?

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere aufgrund des wettbewerbsfähigen Körperschaftsteuersatzes des Landes. Mit 25 % entspricht der spanische Körperschaftsteuersatz dem Durchschnitt der Eurozone und liegt deutlich unter den Sätzen in Frankreich, Deutschland und Italien. Darüber hinaus bietet Spanien verschiedene steuerliche Anreize und Befreiungen, durch die sich der effektive Steuersatz deutlich auf etwa 20 % senken lässt . Um eine Tochtergesellschaft in Spanien zu gründen, stehen ausländischen Unternehmen und Privatpersonen mehrere Optionen zur Verfügung, wobei die gängigsten Unternehmensformen die Aktiengesellschaft (S.A.) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) sind.

1. Aktiengesellschaft (S.A.) – Sociedad Anónima

Aktiengesellschaften (Sociedad Anónima, S.A.) werden häufig gewählt, da sie bei Banken und Geschäftspartnern als besonders vertrauenswürdig gelten. Um in Spanien eine S.A. zu gründen, ist ein Mindestkapital von 60.000 € erforderlich. Dieses Kapital kann entweder in bar oder in Form von Vermögenswerten wie Immobilien oder anderen Wertgegenständen eingebracht werden.

Eine S.A. bietet Flexibilität bei der Übertragung von Anteilen, was es den Aktionären erleichtert, ihre Anteile zu verkaufen oder zu übertragen. Diese Eigenschaft ist besonders vorteilhaft für größere Unternehmen oder solche, die einen künftigen Börsengang planen, da sie einen einfachen Ein- und Ausstieg von Investoren ermöglicht.

2. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.) – Sociedad de Responsabilidad Limitada

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auch bekannt als Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.), ist eine beliebte Alternative für kleinere Unternehmen oder solche, die mehr Kontrolle über die Unternehmensführung wünschen.

Um eine S.L. zu gründen, müssen Sie ein rechtliches Verfahren durchlaufen, das die Unterzeichnung einer notariellen Urkunde und die Erstellung der Satzung der Gesellschaft umfasst. Diese Dokumente müssen wesentliche Angaben enthalten, wie zum Beispiel:

  • Die Identität der Gründer
  • Der Firmenname
  • Der Unternehmenszweck

Das Stammkapital einer S.L. muss mindestens 3.000 € betragen, vollständig eingezahlt und in Anteile aufgeteilt sein.

Einer der Hauptvorteile einer S.L. ist ihre Flexibilität. Die Mindestkapitalanforderung ist geringer als bei einer S.A., wodurch die Gründung einfacher und kostengünstiger ist. Zudem kann die Unternehmensstruktur geändert werden, ohne dass eine Anpassung der Satzung erforderlich ist, was den Eigentümern mehr Kontrolle und Flexibilität verschafft.

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert der Prozess?

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien kann angesichts der detaillierten gesetzlichen und behördlichen Anforderungen des Landes ein komplexer Prozess sein.

Die folgenden wichtigen Schritte können Ihnen helfen, den Prozess besser zu verstehen. Jeder Schritt ist notwendig, um die Einhaltung der spanischen Gesetze und den reibungslosen Betrieb Ihres neuen Unternehmens zu gewährleisten.

1 – Reservierung des Firmennamens: Der erste Schritt zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Spanien besteht darin, einen eindeutigen Firmennamen beim Zentralen Handelsregister (Registro Mercantil) zu sichern. Unser Team übernimmt die Beantragung für Sie und reicht bis zu drei alternative Namen ein, um die Chancen auf eine Genehmigung zu maximieren. Der reservierte Name ist sechs Monate lang gültig, wobei für die Beurkundung ein Zeitfenster von drei Monaten zur Verfügung steht. ALTIOS kümmert sich auch um die Verlängerung der Namensreservierung, falls diese abläuft, und stellt so sicher, dass es bei Ihrer Unternehmensgründung zu keinen Verzögerungen kommt.

2 – Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft: Dieses Dokument muss vom Berufungsgericht mit einer Apostille versehen werden
  • Eintragung der Holdinggesellschaft (falls zutreffend): Auch dieses Dokument muss mit einer Apostille versehen sein
  • Satzung der Muttergesellschaft: das Gründungsdokument oder die Satzung, in der die Betriebsstruktur der Muttergesellschaft festgelegt ist
  • Beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments des Verwalters: eine beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments des für die Tochtergesellschaft benannten Verwalters
  • NIE des Geschäftsführers: die spanische Ausländeridentifikationsnummer (NIE) für den Geschäftsführer der Tochtergesellschaft

3 – Eröffnung eines Firmenkontos: Eröffnen Sie ein Bankkonto im Namen der neuen Gesellschaft für die Kapitaleinlagen. Wir unterstützen Sie bei diesem Vorgang und sorgen dafür, dass die erforderlichen Kapitaleinlagen eingezahlt und von der Bank bestätigt werden, um alle gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

4 – Übersetzung von Dokumenten ins Spanische: Alle für die Unternehmensregistrierung erforderlichen Dokumente müssen von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden, um den spanischen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

5 – Beantragung von Steueridentifikationsnummern (NIF): Wenden Sie sich an die Hacienda (spanische Steuerbehörde), um die Steueridentifikationsnummern sowohl für die Muttergesellschaft als auch, falls zutreffend, für die Holdinggesellschaft zu beantragen.

6 – Erstellung der Satzung: Erstellen Sie die Satzung für die Tochtergesellschaft in spanischer Sprache. Dieses Dokument muss die Unternehmensstruktur, den Unternehmenszweck und die Betriebsvorschriften in Übereinstimmung mit den spanischen Vorschriften festlegen.

7 – Beglaubigung: Bringen Sie alle zusammengestellten Unterlagen, einschließlich der Kapitalzahlungsbescheinigung der Bank und der spanischen Satzung, zu einem spanischen Notar.

8 – Prüfung und Eintragung im Handelsregister

9 – Beantragen Sie ein digitales Zertifikat: Unverzichtbar für die elektronische Abwicklung der meisten Verwaltungs- und Regulierungsaufgaben, was einen reibungsloseren Ablauf und die Einhaltung von Vorschriften erleichtert.

10 – Beantragen Sie eine innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

11 – Bei der Sozialversicherung anmelden

/Sind Sie bereit, Ihr Unternehmen auf die globale Bühne zu bringen? Unser Whitepaper „Expansion 101“ ist Ihr umfassender Leitfaden für den internationalen Erfolg. Erfahren Sie mehr über praktische Strategien, wichtige Markteinblicke und Tipps zum Umgang mit Vorschriften und Handelshemmnissen.

Ähnliche Artikel: