Welche Rechtsformen gibt es für ein Unternehmen in Mexiko?
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Mexiko ist eine Möglichkeit, auf dem mexikanischen Markt Fuß zu fassen. Der Prozess erfordert Zeit, Geld, Tatendrang und Kommunikation sowie eine Reise nach Mexiko.
In Mexiko können verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung gewählt werden. Die beliebtesten sind:
- Sociedad Anonima (S.A.): Dies ist eine häufig verwendete Rechtsform, die mit einer Aktiengesellschaft vergleichbar ist. Zur Gründung der Gesellschaft sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, bei denen es sich um natürliche oder juristische Personen handeln kann. Sie haften in Höhe ihrer Einlage. Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital.
- Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.): Dies entspricht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Mexiko sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, um eine S. de R.L. zu gründen, und die Zahl der Gesellschafter ist auf maximal 50 begrenzt. Ein Mindeststammkapital ist nicht erforderlich. Allerdings ist hier die Zustimmung aller oder der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich, wenn neue Gesellschafter aufgenommen oder Anteile übertragen werden.
- Sociedad por Acciones Simplificada, S.A.S.: Die Vereinfachte Aktiengesellschaft gibt es seit 2016; sie wurde mit Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister gegründet. Die Gründung kann vollständig über ein Online-System erfolgen, eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Darüber hinaus kann die S.A.S. auch als Ein-Mann-Gesellschaftgegründet werden (ansonsten sind in Mexiko immer mindestens zwei Gesellschafter erforderlich), ein Mindestkapital gibt es nicht. Der maximale Umsatz beträgt fünf Millionen mexikanische Pesos pro Jahr, ansonsten muss die Simplified Joint Stock Company in eine reguläre Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Diese Gesellschaftsform ist daher hauptsächlich für Unternehmen mit nur wenigen lokalen Aktivitäten gedacht.
Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert das Verfahren?
Die Gründung wird in der Regel von Rechtsanwälten vorbereitet und von einem Notar durchgeführt. Nach erfolgreicher Gründung müssen verschiedene Anmeldungen vorgenommen werden.
Für eine Firmengründung in Mexiko müssen zunächst der Firmenname und eine Alternative für diesen sowie eventuell Marken eingetragen werden. Außerdem ist es notwendig, eine Satzung zu erstellen und die Gründungsvollmachten auszufüllen. Der Prozess und die Gründung können von lokalen Anwälten durchgeführt werden, und der Aktionär muss nicht persönlich anwesend sein.
Danach kann eine Steuernummer beantragt und u. a. die Anmeldung zur Sozialversicherung vorgenommen werden.
Das gesamte Verfahren dauert in der Regel 1-3 Monate, je nach Bearbeitung durch die mexikanischen Behörden.