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Gründung einer Tochtergesellschaft in Mexiko

Eine Tochtergesellschaft gründen und leiten
Eine Tochtergesellschaft gründen und leiten

Wichtige Punkte

Gründung und Führung von Tochtergesellschaften

Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen in Mexiko?

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Mexiko ist eine Möglichkeit, auf dem mexikanischen Markt Fuß zu fassen. Der Prozess erfordert Zeit, Geld, Tatendrang und Kommunikation sowie eine Reise nach Mexiko.

In Mexiko können verschiedene Rechtsformen für die Unternehmensgründung gewählt werden. Die beliebtesten sind:

  • Sociedad Anónima (S.A.): Hierbei handelt es sich um eine häufig genutzte Rechtsform, die einer Aktiengesellschaft ähnelt. Zur Gründung des Unternehmens sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich; dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln. Sie haften in Höhe ihrer Einlage. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital gibt es nicht.
  • Sociedad de Responsabilidad Limitada (S. de R.L.): Dies entspricht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. In Mexiko sind für die Gründung einer S. de R.L. mindestens zwei Gesellschafter erforderlich, wobei die Anzahl auf maximal 50 begrenzt ist. Ein Mindeststammkapital ist nicht vorgeschrieben. Allerdings ist hier die Zustimmung aller oder der Mehrheit der Gesellschafter erforderlich, wenn neue Gesellschafter aufgenommen oder Anteile übertragen werden.
  • Sociedad por Acciones Simplificada, S.A.S.: Die vereinfachte Aktiengesellschaft existiert seit 2016; ihre Gründung erfolgt durch die Erstellung einer Satzung und die Eintragung ins Handelsregister. Die Gründung kann vollständig über ein Online-System erfolgen; eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Zudem kann die S.A.S. auch als Ein-Personen-Gesellschaftgegründet werden (ansonsten sind in Mexiko immer mindestens zwei Gesellschafter erforderlich), einMindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Der maximale Umsatz beträgt fünf Millionen mexikanische Pesos pro Jahr, andernfalls muss die vereinfachte Aktiengesellschaft in eine reguläre Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Diese Gesellschaftsform ist daher vor allem für Unternehmen mit nur wenigen lokalen Aktivitäten gedacht.

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert der Prozess?

Die Gründung wird in der Regel von Rechtsanwälten vorbereitet und von einem Notar durchgeführt. Nach der erfolgreichen Gründung müssen verschiedene Anmeldungen vorgenommen werden.

Für eine Unternehmensgründung in Mexiko müssen zunächst der Firmenname und ein alternativer Name sowie gegebenenfalls Markenzeichen registriert werden. Darüber hinaus ist es erforderlich, eine Satzung zu erstellen und Gründungsvollmachten auszufüllen. Das Verfahren und die Gründung können von lokalen Rechtsanwälten durchgeführt werden, und der Gesellschafter muss nicht persönlich anwesend sein.

Danach kann eine Steuernummer beantragt und unter anderem die Anmeldung bei der Sozialversicherung vorgenommen werden.

Der gesamte Vorgang dauert in der Regel 1 bis 3 Monate, je nach Bearbeitungsdauer durch die mexikanischen Behörden.

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