Änderungen der Arbeitsvorschriften in Polen
Nach mehreren steuerlichen Änderungen für das Jahr 2023 passt Polen auch die Arbeitsrechtsvorschriften an.
Geschäftsreisen
Ab dem 1. Januar 2023 gilt ein neuer Tagessatz für Dienstreisen. Infolgedessenändern sich auch die Pauschalen für Fahrtkosten und Übernachtungen.
- Tagegeld für eine Dienstreise – 45 PLN
- Pauschalbetrag zur Deckung der Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln – 9 PLN
- Pauschalpreis für eine Übernachtung – 67,5 PLN
Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
Wenn ein Arbeitnehmer nicht in einen PPK einzahlen möchte, muss er dem Arbeitgeber erneut eine schriftliche Erklärung vorlegen, in der er seinen Austritt aus dem System erklärt. Legt der Arbeitnehmer eine solche Erklärung nicht vor, muss der Arbeitgeberab dem 1. April 2023 Beiträgefür diesen Arbeitnehmer leisten.
Arbeitsrecht (soll im ersten Quartal 2023 in Kraft treten)
- Das Konzept der Telearbeit wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart und in die Telearbeitsrichtlinien aufgenommen
- Rechtliche Grundlagen für Arbeitgeber zur Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen auf Alkohol oder alkoholähnlich wirkende Substanzen im Körper ihrer Arbeitnehmer
- Maßnahmen zur Förderung flexiblerer Arbeitsmodelle
- Änderungen beim Elternurlaub und bei den Mutterschaftsleistungen
- Neue Regelungen zum Vaterschaftsurlaub
- Neuer Pflegeurlaub und Freistellung aus dringenden familiären Gründen
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