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Gründung eines Tochterunternehmens in Polen

Geschäftstätigkeit in Polen - Tochtergesellschaft
Geschäftstätigkeit in Polen - Tochtergesellschaft

Wichtige Punkte

Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften

Wie sind polnische Unternehmen rechtlich strukturiert?

Die Gründung eines Unternehmens ist ein schneller und kostengünstiger Weg, um auf dem polnischen Markt Fuß zu fassen. Die Wahl einer geeigneten Rechtsform ist einer der ersten Schritte zum Eintritt in den polnischen Markt. Grundsätzlich ist die Amtssprache Polnisch, so dass alle Dokumente auf Polnisch abgefasst sein müssen. Dies gilt auch für die Kommunikation mit den Behörden.

Das polnische Recht bietet eine breite Palette verschiedener Unternehmensformen. Dazu gehören:

Partnerschaften:

  • Offene Handelsgesellschaft (Spółka jawna, sp.j.)
  • Partnerschaft (Spółka partnerska, sp.p.)
  • Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa, sp.k.)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka komandytowo-akcyjna, sp. k.a.)

Unternehmen:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.)
  • Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna, S.A.)
  • Kleine Aktiengesellschaft (Prosta spółka akcyjna, P.S.A.)

Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.). Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist eine juristische Person. Diese Rechtsform kann für Unternehmen jeder Größe verwendet werden. Sie bedarf einer notariellen Form und entsteht durch Unterzeichnung des Gründungsvertrags und Eintragung ins Handelsregister. Das Mindeststammkapital beträgt derzeit 5.000 PLN (ca. 1.100 EUR) und ist damit deutlich geringer als das für eine Aktiengesellschaft erforderliche Stammkapital (100.000 PLN). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet bis zur Höhe des Stammkapitals.

Wie sieht das Verfahren für die Gründung eines Unternehmens aus und wie lange dauert das Verfahren?

Im Rahmen der Gründungsvorbereitung müssen neben der Rechtsform, der Gesellschafterstruktur und dem Firmennamen auch Lizenzen und Genehmigungen geprüft werden.

Für die Gründung der Gesellschaft wird ein Gesellschaftsvertrag (bei mehreren Gründern) aufgesetzt. Darin muss enthalten sein:

  • der Name der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • die Hauptgeschäftsstelle
  • der Geschäftszweck
  • die Aktionäre
  • die Anzahl, die Art und der Betrag der Aktien
  • die Bezeichnung der Aktionäre

Die Gründungsdokumente müssen dann notariell beglaubigt werden, und die Notargebühren richten sich nach der Höhe des Aktienkapitals.

Der nächste Schritt ist die Zahlung der Einlagen der Aktionäre zur Deckung des Stammkapitals. Dann kann der Antrag beim Registergericht eingereicht werden. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach zwei bis drei Wochen. Die Steueridentifikationsnummer (NIP) und die statistische Nummer (REGON) werden automatisch vergeben. Andernfalls müssen die Mitarbeiter noch angemeldet werden, und auch die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler muss eigenständig erfolgen.

Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) mit Mindeststammkapital ist mit Kosten von mindestens 2.000 PLN zu rechnen. Dazu gehören u. a. Notargebühren, Kosten für die Erstellung des Vertrags und seine Eintragung ins Handelsregister, Kosten für die Beglaubigung von Unterschriften und Kosten für die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler.

Die Dauer der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen beträgt etwa 1 Monat.

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