Wie sind polnische Unternehmen rechtlich strukturiert?
Die Gründung eines Unternehmens ist ein schneller und kostengünstiger Weg, um auf dem polnischen Markt Fuß zu fassen. Die Wahl einer geeigneten Rechtsform ist einer der ersten Schritte für den Markteintritt in Polen. Grundsätzlich ist Polnisch die Amtssprache, daher müssen alle Dokumente in polnischer Sprache verfasst sein. Dies gilt auch für die Kommunikation mit Behörden.
Das polnische Recht bietet eine breite Palette verschiedener Unternehmensformen. Dazu gehören:
Partnerschaften:
- Offene Handelsgesellschaft (Spółka jawna, sp.j.)
- Personengesellschaft (Spółka partnerska, sp.p.)
- Kommanditgesellschaft (Spółka komandytowa, sp.k.)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (Spółka komandytowo-akcyjna, sp. k.a.)
Unternehmen:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.)
- Aktiengesellschaft (Spółka Akcyjna, S.A.)
- Kleine Aktiengesellschaft (Prosta spółka akcyjna, P.S.A.)
Die am häufigsten gewählte Rechtsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.). Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften und ist eine juristische Person. Diese Rechtsform kann für Unternehmen jeder Größe genutzt werden. Sie bedarf der notariellen Beurkundung und entsteht durch die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags und die Eintragung in das Handelsregister. Das Mindeststammkapital beträgt derzeit 5.000 PLN (ca. 1.100 EUR) und liegt damit deutlich unter dem für eine Aktiengesellschaft erforderlichen Stammkapital ( 100.000 PLN). Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung haftet bis zur Höhe des Stammkapitals.
Wie läuft die Gründung eines Unternehmens ab und wie lange dauert der Prozess?
Im Rahmen der Vorbereitungen für die Gründung müssen neben der Rechtsform, der Gesellschafterzusammensetzung und dem Firmennamen auch Lizenzen und Genehmigungen geprüft werden.
Zur Gründung der Gesellschaft wird ein Gesellschaftsvertrag (im Falle mehrerer Gründer) erstellt. Darin müssen folgende Angaben enthalten sein:
- der Name der Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- die Zentrale
- der Geschäftszweck
- die Aktionäre
- die Anzahl, die Art und der Betrag der Aktien
- die Benennung der Aktionäre
Die Gründungsurkunden müssen anschließend notariell beglaubigt werden, wobei die Notargebühren sich nach der Höhe des Stammkapitals richten.
Der nächste Schritt ist die Einzahlung der Einlagen durch die Gesellschafter zur Deckung des Stammkapitals. Anschließend kann der Antrag beim Registergericht eingereicht werden. Die Eintragung erfolgt in der Regel nach zwei bis drei Wochen. Die Steueridentifikationsnummer (NIP) und die statistische Nummer (REGON) werden automatisch vergeben. Ansonsten müssen die Mitarbeiter noch angemeldet werden, und die Registrierung als Umsatzsteuerpflichtige muss separat erfolgen.
Bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) mit Mindeststammkapital ist mit Kosten von mindestens 2.000 PLN zu rechnen. Dazu gehören u. a. Notargebühren, Kosten für die Erstellung des Vertrags und seine Eintragung ins Handelsregister, Kosten für die Beglaubigung von Unterschriften und Kosten für die Registrierung als Mehrwertsteuerzahler.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Polen dauert etwa einen Monat.