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Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal

Gründung eines Tochterunternehmens in Portugal
Gründung eines Tochterunternehmens in Portugal

Wichtige Punkte

Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften

Was sind die verschiedenen Arten von portugiesischen Unternehmen?

Ausländische Investoren können nach portugiesischem Recht im Wesentlichen zwei Arten von Unternehmen gründen:

  • "Sociedades por quotas"(GmbHs oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • "Sociedades anónimas"(Aktiengesellschaften).

Jeder Typ unterscheidet sich in Bezug auf Haftung, Verwaltungsstruktur und regulatorische Anforderungen.

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert das Verfahren?

Das Verfahren zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal beginnt in der Regel mit der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören die Auswahl eines lokalen Vertreters oder Rechtsbeistands, die Bestimmung von Aktionären und Geschäftsführern sowie die Vorbereitung der Satzung des Unternehmens.

Sobald diese Dokumente geprüft sind, erfolgt der nächste Schritt, nämlich die Eintragung beim portugiesischen Handelsregister (Registo Comercial). Wenn alle Papiere in Ordnung sind, dauert das Eintragungsverfahren in der Regel 10 bis 15 Arbeitstage.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal ist jedoch auch mit zusätzlichen Formalitäten verbunden, darunter:

  • Die Eröffnung eines Firmenkontos
  • Anmeldung der Aufnahme der Tätigkeit sowohl bei der Steuerverwaltung (Autoridade Tributária) als auch bei der Sozialversicherung (Segurança Social).

Diese Schritte sind für die Einhaltung der portugiesischen Steuer- und Arbeitsgesetze unerlässlich und verlängern das Niederlassungsverfahren im Allgemeinen um etwa einen Monat.

Der gesamte Gründungsprozess kann aus der Ferne abgewickelt werden, wenn eine Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Vertreters ausgestellt wird. ALTIOS bietet Dienstleistungen als Vertreter an, um den Gründungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen und die bürokratischen Anforderungen im Namen des Investors zu erledigen.

Für die Gründung einer Zweigniederlassung (Filiale) eines ausländischen Unternehmens in Portugal ist hingegen ein Antrag beim Handelsregister mit beglaubigten Unternehmensunterlagen der Muttergesellschaft erforderlich. Nach der Eintragung muss die Zweigniederlassung auch ihren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen nachkommen und wird vor Ort von ernannten Fachleuten verwaltet.

Ausländische Unternehmen, die in den portugiesischen Markt eintreten, müssen die rechtlichen und administrativen Verfahren kennen und beherrschen.

ALTIOS unterstützt Sie bei der Einhaltung der lokalen Vorschriften und vereinfacht den Gründungsprozess einer Tochtergesellschaft in Portugal, so dass Sie sich von Anfang an auf Ihre eigentlichen Geschäftsziele konzentrieren können.

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