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Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal

Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal
Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal

Wichtige Punkte

Gründung und Führung von Tochtergesellschaften

Welche verschiedenen Arten von Unternehmen gibt es in Portugal?

Ausländische Investoren können nach portugiesischem Recht zwei Hauptformen von Unternehmen gründen:

  • „Sociedades por quotas“(GmbHs oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung)
  • „Sociedades anónimas“ (Aktiengesellschaften).

Die einzelnen Arten unterscheiden sich hinsichtlich der Haftung, der Führungsstruktur und der aufsichtsrechtlichen Anforderungen.

Wie wird ein Unternehmen gegründet und wie lange dauert der Prozess?

Der Prozess zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal beginnt in der Regel mit der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen. Dazu gehören die Auswahl eines lokalen Vertreters oder Rechtsbeistands, die Benennung der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Ausarbeitung der Satzung der Gesellschaft.

Sobald diese Unterlagen geprüft wurden, ist der nächste Schritt die Eintragung in das portugiesische Handelsregister (Registo Comercial). Wenn alle Unterlagen vollständig sind, dauert der Eintragungsprozess in der Regel 10 bis 15 Werktage.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Portugal ist jedoch mit weiteren Formalitäten verbunden, darunter:

  • Die Eröffnung eines Firmenkontos
  • Die Anmeldung der Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowohl bei der Steuerbehörde (Autoridade Tributária) als auch bei der Sozialversicherung (Segurança Social).

Diese Schritte sind für die Einhaltung der portugiesischen Steuer- und Arbeitsgesetze unerlässlich und verlängern den Gründungsprozess in der Regel um etwa einen Monat.

Der gesamte Gründungsprozess kann aus der Ferne abgewickelt werden, sofern eine Vollmacht zur Bevollmächtigung eines Vertreters ausgestellt wird. ALTIOS übernimmt die Rolle des Vertreters, um den Gründungsprozess zu vereinfachen und zu beschleunigen, und kümmert sich dabei im Namen des Investors um die behördlichen Formalitäten.

Um hingegen eine Zweigniederlassung (Filiale) eines ausländischen Unternehmens in Portugal zu gründen, muss beim Handelsregister ein Antrag gestellt werden, dem beglaubigte Unternehmensunterlagen der Muttergesellschaft beizufügen sind. Nach der Eintragung muss die Zweigniederlassung zudem steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen erfüllen, die vor Ort von beauftragten Fachleuten wahrgenommen werden.

Ausländische Unternehmen, die auf den portugiesischen Markt vorstoßen, müssen die rechtlichen und administrativen Verfahren verstehen und bewältigen.

ALTIOS unterstützt Sie dabei, die Einhaltung lokaler Vorschriften sicherzustellen, und vereinfacht den Gründungsprozess für eine Tochtergesellschaft in Portugal, sodass Sie sich von Anfang an auf Ihre primären Geschäftsziele konzentrieren können.

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