Einblicke vor Ort

Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien

Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien
Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien

Wichtige Punkte

Gründung und Führung von Tochtergesellschaften

Die Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf Italien erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung. Von der Wahl der richtigen Rechtsform bis hin zur Abwicklung des Gründungsprozesses müssen ausländische Investoren über die lokalen Anforderungen gut informiert sein, um erfolgreich eine Tochtergesellschaft in Italien zu gründen.

Die Gründung eines Tochterunternehmens in Italien erfordert Zeit, Geld, Interaktion und Kommunikation. Es gibt eine breite Palette von Rechtsformen für die Gründung von Unternehmen. Die wichtigsten Arten sind:

  • S.r.l.(Società a responsabilità limitata) – Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Ideal für kleine und mittlere Unternehmen. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlage beschränkt.
  • S.p.A.(Società per Azioni) – Aktiengesellschaft: Geeignet für größere Unternehmen. Die Haftung der Aktionäre ist auf ihre Einlage beschränkt, und die Aktien sind frei übertragbar.
  • S.n.c.(Società in nome collettivo) – Offene Handelsgesellschaft: Die Gesellschafter haften unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
  • S.a.s.(Società in accomandita semplice) – Kommanditgesellschaft: Besteht aus Komplementären mit unbeschränkter Haftung und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. Die Gesellschaft besitzt keine Rechtspersönlichkeit, ist jedoch nach italienischem Recht als Unternehmen anerkannt. 

Im Jahr 2017 wurde fast die Hälfte aller in Italien gegründetenGesellschaften mit beschränkter Haftungin vereinfachter Form gegründet: Dievereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.s.)ist eine Form der„S.r.l.“, die eingeführt wurde, um das junge Unternehmertum zu fördern, und zwar dank: 

  • einMindeststammkapital von 1 €, bis zu einem Höchstbetrag von 9.999,99 €
  • das Fehlen vonNotargebühren
  • ein kürzerer Konstitutionsprozess

Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Zweigniederlassung?

Ausländische Investoren, die in den italienischen Markt eintreten, können zwischen zwei Arten von Unternehmensformen wählen: einer Tochtergesellschaft oder einer Zweigniederlassung. Diese beiden Rechtsformen weisen wichtige Unterschiede hinsichtlich der Haftung der Muttergesellschaft auf. Beide Rechtsformen ermöglichen es ausländischen Unternehmen, in Italien tätig zu werden, unterscheiden sich aber in Bezug auf die Rechtsstruktur und die Haftung:

  • DieNiederlassungist vollständigvon der ausländischen Gesellschaft abhängig,
  • Dieitalienische Tochtergesellschaftist eineeigenständige juristische Person.

In manchen Fällen kann die Gründung einerTochtergesellschaftvorteilhafter sein, da diese alseigenständige juristische Person gilt,deren Kapital größtenteils im Besitz eines ausländischen Unternehmens istund die befugt ist,eigene Managemententscheidungen zu treffen.

VieleTochtergesellschaftensind alsAktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisiert. Ausländische Investoren können eine Tochtergesellschaft in Italien in folgender Form gründen:

  • EineGesellschaft mit beschränkter Haftung (S.r.l.) erfordert ein Mindeststammkapital von10.000 €. Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlage in das Gesellschaftskapital. Die Führungsstruktur dieser Gesellschaftsform besteht aus einem Vorstand, der von der Gesellschafterversammlung bestellt wird.
  • EineAktiengesellschaft (S.p.A.): Die Aktien werdenöffentlich gehandelt und können an der Börse notiert werden. Das Mindeststammkapital beträgt50.000 €. Es gibt keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Gesellschafter oder ihrer Staatsangehörigkeit. DieAktiengesellschaftweist eine komplexere Organisationsstruktur sowie strengere Anforderungen an die Rechnungsprüfung und Berichterstattung auf. An der Börse notierte Unternehmen müssen die internationalen Rechnungslegungsstandards einhalten. Darüber hinaus fällt für die Registrierung einer neuen Aktiengesellschaft eine bestimmtePauschalgebühran. 

Alle italienischen Unternehmen unterliegen der Besteuerung ihrer in Italien erzielten Einkünfte. DieTochtergesellschaftmuss sich zudemin Italien fürdie Umsatzsteuer registrieren lassen.

Die Gründung einer Gesellschaftwird in der Regel von Rechtsanwälten vorbereitet und von einem Notar durchgeführt. Nachder erfolgreichenGründung sind verschiedene Anmeldungen vorzunehmen.

Der übliche Zeitrahmen für dieGründung einer italienischen Gesellschaft, einschließlich der Beantragung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Eröffnung eines Bankkontos, beträgt etwa15 Werktageab dem ersten Tag desGründungsverfahrens. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer steht bereits vor der Gründung fest, und die Eröffnung eines Bankkontos dauert nur wenige Tage.

Zu den Formalitäten für die Gründung einer Gesellschaft in Italien gehören:

  • Erstellung der Satzung und des Gründungsvertrags
  • Beurkundung der Satzung vor einem Notar
  • Beantragung einer italienischen Steuernummer
  • Eröffnung eines lokalen Bankkontos
  • Umsatzsteueranmeldung
  • Einreichung beim Handelsregister

Nach den jüngsten Reformen ist die Gründung einesitalienischen Unternehmenseinfacher geworden als früher. Auch wenn der Gründungsprozess einige Tage länger dauert (7 Werktage) als in anderen europäischen Ländern, können Unternehmen in ausländischem Besitz ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ihr Bankkonto schneller erhalten.

/Erfahren Sie in unserem Länderprofil mehr darüber, wie Ihr Unternehmen den italienischen Markt erobern kann

Ähnliche Artikel: