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Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland

Eröffnung und Leitung einer Tochtergesellschaft in Deutschland
Eröffnung und Leitung einer Tochtergesellschaft in Deutschland

Wichtige Punkte

Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften

Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Deutschland ist eine ausgezeichnete strategische Entscheidung für ausländische Unternehmen, die Zugang zu einem der größten Märkte in der Europäischen Union suchen. Unabhängig davon, ob Sie Ihre Geschäftstätigkeit ausweiten oder zum ersten Mal in den deutschen Markt eintreten wollen, ist es für den Erfolg Ihres Vorhabens unerlässlich, den Prozess der Gründung einer Tochtergesellschaft zu verstehen. Es gibt verschiedene Phasen sowie rechtliche und steuerliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt.

Für europäische Länder ist es einfacher, sich in Deutschland niederzulassen als für Länder außerhalb Europas. Die Europäische Union regelt nämlich die Beihilfen und Gesetze. 

Was sind die Voraussetzungen für die Gründung einer Niederlassung in Deutschland?

Für alle Unternehmen:

Sie müssen alle erforderlichen Formalitäten beim deutschen Handelsregister sowie bei den Steuer- und Sozialversicherungsbehörden erledigen. Darüber hinaus müssen Sie eine Arbeitgebernummer beantragen, bevor Sie Mitarbeiter einstellen und zur Krankenversicherung anmelden können.

Die Bearbeitung dieser Informationen kann zwischen 6 und 12 Wochen dauern. Während dieses Zeitraums ist es ratsam, Bankkonten in Deutschland zu eröffnen. Darüber hinaus muss der Vorstand der Muttergesellschaft einen Beschluss fassen, in dem er die Entscheidung zur Gründung einer Tochtergesellschaft erläutert. Bestimmte Dokumente müssen unter Umständen notariell beglaubigt werden, bevor sie beim deutschen Handelsregister eingereicht werden.

Nach den örtlichen Vorschriften ist eine Tochtergesellschaft in der Regel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit eigenem Stammkapital, eigener Verwaltungsstruktur und eigenem Rechnungswesen, das von dem der Muttergesellschaft getrennt ist. Sie können auch eine Zweigniederlassung Ihrer Muttergesellschaft in Deutschland gründen und ihre Geschäfte unter dem Namen der Muttergesellschaft führen.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist in der Tat komplexer als die Eröffnung einer Niederlassung; sie hängt von der Zeit und den Investitionen ab, die ein Unternehmen für dieses Projekt vorgesehen hat. Eine Tochtergesellschaft ermöglicht es dem Unternehmen, als vollwertiger Akteur auf dem deutschen Markt aufzutreten und als Ortsansässiger zu agieren. Der Tochtergesellschaft steht es frei, ihren Namen zu ändern.

Die Nähe zum Kunden ermöglicht es außerdem, im Zentrum des Geschehens zu stehen, die kulturellen Unterschiede und den Markt direkt zu verstehen und vor allem, bestimmte Hindernisse und Komplexitäten vorauszusehen.  

Wenn Sie weitere Details und Unterstützung bei Ihrer Gründung benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.

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