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7 Schritte zur Gründung Ihrer Tochtergesellschaft in Deutschland

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Wichtige Punkte

Reibungsloser Eintritt in neue Märkte

Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist der beste Weg, um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, da es sich dabei um ein echtes und rechtlich unabhängiges Unternehmen nach deutschem Recht handelt. Sie ist die fortschrittlichste Form der Niederlassung mit starker Präsenz auf dem deutschen Markt, da sie eine Rechtsstruktur aufweist, mit der Deutsche vertraut sind.

Hier sind unsere 7 Schritte, mit denen wir Sie bei der Gründung Ihrer Tochtergesellschaft in Deutschland unterstützen:

GRÜNDUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT IN DEUTSCHLAND IN 7 SCHRITTEN 1

Erlangung einer Adresse/eines Geschäftssitzes in Deutschland

Zuallererst müssen Sie eine Adresse oder einen Firmensitz in Deutschland haben, bevor Sie eine Tochtergesellschaft gründen können.

Die Wahl der richtigen Rechtsform

Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet verschiedene Rechtsformen für die Gründung einer Tochtergesellschaft, so dass Sie je nach Geschäftszweck die Passende für sich wählen können.

Hier sind die wichtigsten Arten von Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Dies ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Hier haften die Gesellschafter nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens. Sie erfordert jedoch ein Gründungskapital von 25.000 €, von denen 12.500 € bei der Eintragung vorhanden sein müssen.
  • Aktiengesellschaft (AG): Sie erfordert mindestens fünf Gründungsaktionäre und wird durch einen Vorstand geführt, der gemeinsam Entscheidungen trifft. Die AG entsteht mit der Eintragung in dasHandelsregister. Die Anmeldung muss von den Gründungsaktionären, den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands vor einem Notar unterzeichnet werden. Darüber hinaus muss die AG beim Gewerbe- oder Ordnungsamt eingetragen werden.
  • Offene Handelsgesellschaft (oHG): Dies ist die klassische Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Um eine oHG zu gründen, müssen zwei oder mehr Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen, die alle gesamtschuldnerisch für die Schulden und Verbindlichkeiten der oHG haften. Die oHG muss in das Handelsregister eingetragen und beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden.
  • Kommanditgesellschaft (KG): Sie ist eine mit der oHG verwandte Rechtsform, jedoch mit der Möglichkeit, die Haftung eines Teils der Gesellschafter zu beschränken. Eine KG entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen zwei oder mehreren Gesellschaftern (darunter mindestens ein Kommanditist und ein unbeschränkt haftender Gesellschafter). Sie ist ab dem Eintrag ins Handelsregister rechtsgültig.
  • GmbH & Co. KG: Die GmbH & Co.KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen dem Komplementär und den Kommanditisten gegründet.
  • Tochtergesellschaft: Hierbei handelt es sich um von der Muttergesellschaft getrennte Unternehmen mit einer gewissen Autonomie, ohne jedoch unabhängig zu sein. Diese Unternehmen haben eine eigene Geschäftsführung.
  • Zweigniederlassung: Dies sind unselbständige Unternehmen mit einer zentralen Verwaltung. Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen sind unterschiedlich und müssen unterschiedlich im Handelsregister eingetragen werden.

Bestätigen Sie den Namen Ihres Unternehmens im Unternehmensregister.

Sie müssen sich vergewissern, dass Sie den gewünschten Unternehmensnamen verwenden können. Dank der Website "Unternehmensregister" können Sie einfach und schnell nach bereits registrierten Firmennamen suchen und überprüfen, ob Ihr Name schon vergeben ist.

Ein Bankkonto eröffnen

Danach müssen Sie ein eigenes Bankkonto in Deutschland eröffnen. Die Eröffnung eines Bankkontos ist nicht mit vielen bürokratischen Hürden verbunden, da die internationalen Standardverfahren gelten. Viele deutsche Banken bieten die Möglichkeit, Konten online einzurichten, so dass Sie diesen Schritt aus der Ferne erledigen können. Beachten Sie jedoch, dass die meisten Bank-Websites ausschließlich auf Deutsch sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Identitätsnachweis erbringen - das können Sie bei Ihrem örtlichen Postamt tun, oder Sie können einen Notar oder einen Anwalt bitten, Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Identität zu helfen.

Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Bank stellen. In diesem Fall können Sie oder Ihr Vertreter aufgefordert werden, Ihren Reisepass oder Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung vorzuzeigen.

Bereitstellung der für die Gründung eines Unternehmens erforderlichen Dokumente

Die Rechtsform des Unternehmens bestimmt die erforderlichen Dokumente und Nachweise. In jedem Fall müssen die folgenden Verwaltungsformalitäten erfüllt werden:

  • Für die Begründung einer gewerblichen oder industriellen Nutzung muss eine Existenzerklärung beim Gewerbeamt abgegeben werden
  • Eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt
  • Eine Meldung an das zuständige Statistische Landesamt
  • Eine Meldung an das Arbeitsamt, wenn Arbeitnehmer eingestellt werden.
  • Eine Erklärung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Eintragung bei der Berufskammer, zu der das Unternehmen gehört

Es ist zu beachten, dass es in Deutschland bestimmte Tätigkeitsbereiche gibt, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist (z. B. Transportwesen, Immobilienmakler, Überwachungsunternehmen usw.). Das Gewerbeamt wird wahrscheinlich auf zusätzliche Schritte hinweisen, die zu unternehmen sind. 

Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts

Nächster Schritt: Ihre Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts.

Sie müssen Ihre Unterlagen über den Notar beim Handelsregister einreichen. Wenn die wesentlichen Informationen über Ihr eingetragenes Unternehmen (Firmenname und Sitz, vertretungsberechtigte Personen, Rechtsform sowie Stammkapital oder Aktien) akzeptiert werden, wird Ihr neues Unternehmen auf der Website des Handelsregisters veröffentlicht.

Im letzten Schritt müssen Sie Ihr neues Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach der Eröffnung und innerhalb eines Monats nach der notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags beim Finanzamt anmelden.

Eintragung beim Finanzamt

Sie kennen jetzt die wichtigsten Schritte zur Gründung Ihrer Tochtergesellschaft!

ALTIOS steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei allen Schritten zu begleiten, die mit der Gründung eines neuen deutschen Unternehmens oder der Erweiterung eines bestehenden Unternehmens verbunden sind. Wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu den entsprechenden Juristen, Steuerberatern, Rechtsanwälten und anderen Experten, die Sie für die Realisierung Ihres Investitionsvorhabens benötigen.

Bitte zögern Sie nicht, uns unter +49 (0)69 24 74 102 - 14 anzurufen oder unsere Business Developerin Juliette Cabot unter j.cabot@altios.com zu kontaktieren.

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