Die Gründung einer Tochtergesellschaft ist der beste Weg, um ein Unternehmen in Deutschland zu gründen, da es sich dabei um ein echtes und rechtlich unabhängiges Unternehmen nach deutschem Recht handelt. Sie ist die fortschrittlichste Form der Niederlassung mit starker Präsenz auf dem deutschen Markt, da sie eine Rechtsstruktur aufweist, mit der Deutsche vertraut sind.
Hier sind unsere 7 Schritte, mit denen wir Sie bei der Gründung Ihrer Tochtergesellschaft in Deutschland unterstützen:

Eine Anschrift/Geschäftssitz in Deutschland einrichten
Zuallererst müssen Sie eine Adresse oder einen Firmensitz in Deutschland haben, bevor Sie eine Tochtergesellschaft gründen können.
Die Wahl der richtigen Rechtsform
Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet verschiedene Rechtsformen für die Gründung einer Tochtergesellschaft, so dass Sie je nach Geschäftszweck die Passende für sich wählen können.
Hier sind die wichtigsten Arten von Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Dies ist die am weitesten verbreitete Rechtsform für Kapitalgesellschaften. Hier haften die Gesellschafter nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens. Sie erfordert jedoch ein Gründungskapital von 25.000 €, von denen 12.500 € bei der Eintragung vorhanden sein müssen.
- Aktiengesellschaft (AG): Sie erfordert mindestens fünf Gründungsaktionäre und wird durch einen Vorstand geführt, der gemeinsam Entscheidungen trifft. Die AG entsteht mit der Eintragung in dasHandelsregister. Die Anmeldung muss von den Gründungsaktionären, den Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands vor einem Notar unterzeichnet werden. Darüber hinaus muss die AG beim Gewerbe- oder Ordnungsamt eingetragen werden.
- Offene Handelsgesellschaft (oHG): Dies ist die klassische Gesellschaftsform für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Um eine oHG zu gründen, müssen zwei oder mehr Gesellschafter einen Gesellschaftsvertrag abschließen, die alle gesamtschuldnerisch für die Schulden und Verbindlichkeiten der oHG haften. Die oHG muss in das Handelsregister eingetragen und beim örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden.
- Kommanditgesellschaft (KG): Sie ist eine mit der oHG verwandte Rechtsform, jedoch mit der Möglichkeit, die Haftung eines Teils der Gesellschafter zu beschränken. Eine KG entsteht durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen zwei oder mehreren Gesellschaftern (darunter mindestens ein Kommanditist und ein unbeschränkt haftender Gesellschafter). Sie ist ab dem Eintrag ins Handelsregister rechtsgültig.
- GmbH & Co. KG: Die GmbH & Co.KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags zwischen dem Komplementär und den Kommanditisten gegründet.
- Tochtergesellschaft: Hierbei handelt es sich um von der Muttergesellschaft getrennte Unternehmen mit einer gewissen Autonomie, ohne jedoch unabhängig zu sein. Diese Unternehmen haben eine eigene Geschäftsführung.
- Zweigniederlassung: Dies sind unselbständige Unternehmen mit einer zentralen Verwaltung. Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen sind unterschiedlich und müssen unterschiedlich im Handelsregister eingetragen werden.
Lassen Sie den Namen Ihres Unternehmens im Handelsregister eintragen
Sie müssen sich vergewissern, dass Sie den gewünschten Unternehmensnamen verwenden können. Dank der Website "Unternehmensregister" können Sie einfach und schnell nach bereits registrierten Firmennamen suchen und überprüfen, ob Ihr Name schon vergeben ist.
Ein Bankkonto eröffnen
Danach müssen Sie ein eigenes Bankkonto in Deutschland eröffnen. Die Eröffnung eines Bankkontos ist nicht mit vielen bürokratischen Hürden verbunden, da die internationalen Standardverfahren gelten. Viele deutsche Banken bieten die Möglichkeit, Konten online einzurichten, so dass Sie diesen Schritt aus der Ferne erledigen können. Beachten Sie jedoch, dass die meisten Bank-Websites ausschließlich auf Deutsch sind. Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Identitätsnachweis erbringen - das können Sie bei Ihrem örtlichen Postamt tun, oder Sie können einen Notar oder einen Anwalt bitten, Ihnen bei der Überprüfung Ihrer Identität zu helfen.
Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Bank stellen. In diesem Fall können Sie oder Ihr Vertreter aufgefordert werden, Ihren Reisepass oder Personalausweis sowie eine Meldebescheinigung vorzuzeigen.
Legen Sie die für die Unternehmensgründung erforderlichen Unterlagen vor
Die Rechtsform des Unternehmens bestimmt, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind. In jedem Fall müssen folgende behördliche Formalitäten erledigt werden:
- Für die Begründung einer gewerblichen oder industriellen Nutzung muss eine Existenzerklärung beim Gewerbeamt abgegeben werden
- Eine Erklärung gegenüber dem Finanzamt
- Eine Erklärung gegenüber dem zuständigen Statistischen Landesamt
- Eine Meldung an das Arbeitsamt, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.
- Eine Erklärung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und der zuständigen Berufsgenossenschaft
- Eintragung bei der für das Unternehmen zuständigen Berufskammer
Es ist zu beachten, dass es in Deutschland bestimmte Tätigkeitsbereiche gibt, für die eine spezielle Genehmigung erforderlich ist (z. B. Transportwesen, Immobilienmakler, Sicherheitsdienste usw.). Das Gewerbeamt wird Ihnen gegebenenfalls mitteilen, welche weiteren Schritte zu unternehmen sind.
Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts
Nächster Schritt: Ihre Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts.
Sie müssen Ihre Unterlagen über den Notar beim Handelsregister einreichen. Wenn die wesentlichen Angaben zu Ihrem eingetragenen Unternehmen (Firmenname und Sitz, Bevollmächtigte, Rechtsform sowie Stammkapital oder Anteile) akzeptiert werden, wird Ihr neues Unternehmen auf der Website des Handelsregisters veröffentlicht.
Im letzten Schritt müssen Sie Ihr neues Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach der Eröffnung und innerhalb eines Monats nach der notariellen Beglaubigung des Gesellschaftsvertrags beim Finanzamt anmelden.
Anmeldung beim Finanzamt
Jetzt kennen Sie die wichtigsten Schritte zur Gründung Ihrer Tochtergesellschaft!
ALTIOS steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie bei allen Schritten zur Gründung eines neuen Unternehmens in Deutschland oder zur Erweiterung eines bestehenden Unternehmens zu begleiten. Gerne vermitteln wir Ihnen die passenden Juristen, Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Experten, die Sie zur Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens benötigen.
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