Einblicke vor Ort

Personalbeschaffung und -verwaltung in Spanien

Personalbeschaffung und -verwaltung in Spanien
Personalbeschaffung und -verwaltung in Spanien

Wichtige Punkte

Reibungslos neue Märkte erschließen

Laut Eurostat liegt Spanien hinsichtlich seiner hochqualifizierten Arbeitskräfte aus Wissenschaftlern und Ingenieuren auf Platz 3 in der EU und weltweit auf Platz 6. Dies macht das Land zu einem attraktiven Standort für die Anwerbung und Investition in qualifizierte Fachkräfte.

Was sind die wichtigsten Vertragsarten in Spanien?

Arbeitsverträge werden durch das Königliche Gesetzesdekret 2/2015 geregelt, das auch als „Arbeitnehmerstatut“ bekannt ist.

Befristete Arbeitsverträge

Befristete Arbeitsverträge kommen häufig zum Einsatz, wenn ein Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum eine Aushilfskraft benötigt (Saisonarbeit, Vertretung usw.).

  • Befristete Arbeitsverträge: Verträge für bestimmte Zeiträume oder Projekte, beispielsweise aufgrund von Produktionserfordernissen oder zur Vertretung von Mitarbeitern
  • Ausbildungsverträge: Zum Erwerb beruflicher Qualifikationen oder im Rahmen von dualen Ausbildungsmodellen

Unbefristete Arbeitsverträge

Unbefristete Arbeitsverträge haben kein festgelegtes Enddatum.

  • Unbefristete Arbeitsverträge: Arbeitsverträge ohne festgelegtes Enddatum
  • Teilzeitverträge: Verträge für Teilzeitarbeit
  • Befristete Arbeitsverträge: Für saisonale oder zeitweise ausgeübte Tätigkeiten

Wie sind die Arbeitsbedingungen in Spanien?

Arbeitszeit: Die reguläre Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden.

Urlaub und Freistellung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, in der Regel 22 bis 30 Tage.

Mindestlohn: Der Mindestlohn in Spanien beträgt 37, 80 € pro Tag bzw. 1.034 € pro Monat. Die Gehälter der Arbeitnehmer können jedoch je nach Position, Berufserfahrung und Zulagen variieren. So kann beispielsweise ein Verkäufer mit fünf Jahren Berufserfahrung ein Jahresgehalt zwischen 30.000 € und 35.000 € erhalten, ohne Zulagen.

Die Sozialversicherungsbeiträge in Spanien

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer leisten Beiträge zum spanischen Sozialversicherungssystem. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt in der Regel 28,3 % des Bruttogehalts des Arbeitnehmers, während der Arbeitnehmer 6,35 % zahlt .

Tarifverträge und Abfindungen in Spanien

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen gibt es auch Tarifverträge zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft der Beschäftigten. Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt und können zusätzliche Leistungen und Verpflichtungen vorsehen. Sie gelten häufig für bestimmte Branchen und Wirtschaftszweige.

Die Abfindung beträgt 20 Tageslöhne pro Arbeitsjahr, wobei die Obergrenze bei 12 Monatslöhnen oder einer vollen Jahreszahlung liegt. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, die Arbeitnehmer gemäß den Tarifverträgen über die Kündigung zu informieren.

In Spanien müssen Arbeitgeber bei der Einstellung von Mitarbeitern die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten, da diese Gesetze darauf abzielen, die Rechte und das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu schützen; andernfalls drohen ihnen rechtliche Konsequenzen. Daher sind hier einige wesentliche Anforderungen aufgeführt, die Arbeitgeber gemäß dem spanischen Arbeitsrecht erfüllen müssen:

  • Zeiterfassung: Im Interesse der Transparenz und Fairness bei der Arbeitszeitverwaltung sind Arbeitgeber gemäß dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2019 verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen. Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Zeiterfassung kann zu Geldstrafen zwischen 60 € und 187.515 € führen.
  • Diskriminierung und Belästigung: Das Gleichstellungsgesetz (Ley de Igualdad 3/2007) schreibt vor, dass Unternehmen jeder Größe Richtlinien zur Verhinderung von Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz festlegen müssen. Arbeitgeber müssen jede Form von Belästigung, einschließlich sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft oder anderer geschützter Merkmale, bekämpfen und verhindern. Die Geldstrafen für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften können je nach Schwere des Verstoßes zwischen 7.501 € und 125.018 € liegen.
  • Arbeitssicherheit (Plan de Riesgos Laborales): In Spanien müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter an einem sicheren und gesunden Arbeitsplatz arbeiten. Sie müssen die im Plan de Riesgos Laborales festgelegten Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Verstöße können zu hohen Geldstrafen in Höhe von 45 € bis 983.736 € führen.
  • Digitale Auszeit: Gemäß dem Datenschutzgesetz (LOPD) haben Arbeitnehmer das Recht, sich außerhalb ihrer Arbeitszeit von der arbeitsbezogenen digitalen Kommunikation abzukoppeln. Arbeitgeber müssen Richtlinien für die digitale Auszeit festlegen, um die Privatsphäre der Arbeitnehmer zu wahren und ihnen ausreichende Ruhezeiten zu gewähren. Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur digitalen Auszeit kann zu Geldstrafen zwischen 751 € und 7.501 € führen.
  • Vereinbarung über Telearbeit: Das kürzlich erlassene Königliche Gesetzesdekret 5/2023 verpflichtet Unternehmen dazu, Vereinbarungen über Telearbeit abzuschließen, wenn Mitarbeiter über einen Zeitraum von drei Monaten mindestens 30 % ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften können Geldbußen in Höhe von 70 € bis 225.018 € verhängt werden.
  • Gleichstellungspläne: Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten müssen Gleichstellungspläne umsetzen, um die Gleichbehandlung und Chancengleichheit innerhalb der Organisation zu fördern. Die Nichteinhaltung der Anforderungen an Gleichstellungspläne kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen.

ALTIOS bietet umfassende Personaldienstleistungen an, um Unternehmen wie Ihrem dabei zu helfen, die spanischen Arbeitsgesetze effektiv einzuhalten. Zu unseren Dienstleistungen gehören:

  • Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Verwaltung von Arbeitszeiten und Gehaltsabrechnung
  • Umsetzung von Gleichstellungsplänen und Richtlinien gegen Belästigung
  • Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften sicherstellen
  • Kompetente Beratung in allen Personalangelegenheiten

Wir bei ALTIOS setzen uns dafür ein, Ihr Unternehmen bei der erfolgreichen Etablierung in Spanien zu unterstützen.

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